24h Betreuung

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24h Betreuung - Demenz Kompetenz Liebe
Eine staatliche Förderung von bis zu EUR 550,– pro Monat ist bei 2 Betreuungspersonen möglich – ab Pflegestufe 3*, bzw. in Niederösterreich bei demenziellen Erkrankungen bereits ab Pflegestufe 1. Diese Förderung wird nur bis zu einem maximalen Nettoeinkommen von EUR 2.500,– (netto ohne Pflegegeld) gewährt.

*Bei Pflegestufe 3 und 4 ist für eine Förderung die Notwendigkeit einer 24 Betreuung durch eine begründete (fach-) ärztliche Bestätigung erforderlich.




Weitere Informationen unter:

http://www.sozialministeriumservice.at/site/Pflege/24_Stunden_Betreuung


Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für die 24h Betreuung (abzgl. Förderung und Pflegegeld) können von den zu betreuenden Personen oder ihren Angehörigen auch als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.