Eine staatliche Förderung von bis zu EUR 550,– pro Monat ist bei 2 Betreuungspersonen möglich – ab Pflegestufe 3*, bzw. in Niederösterreich bei demenziellen Erkrankungen bereits ab Pflegestufe 1. Diese Förderung wird nur bis zu einem maximalen Nettoeinkommen von EUR 2.500,– (netto ohne Pflegegeld) gewährt.
*Bei Pflegestufe 3 und 4 ist für eine Förderung die Notwendigkeit einer 24 Betreuung durch eine begründete (fach-) ärztliche Bestätigung erforderlich.
Weitere Informationen unter:
http://www.sozialministeriumservice.at/site/Pflege/24_Stunden_Betreuung
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für die 24h Betreuung (abzgl. Förderung und Pflegegeld) können von den zu betreuenden Personen oder ihren Angehörigen auch als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.